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Sicherungsabrede
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Sicherungsabrede wird bei einer abstrakten Forderungsabsicherung (z.B. Kreditabsicherung mit Sicherungsübereignung oder Grundschuld) die Vereinbarung zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer über die Bedingungen der Sicherheit bezeichnet. D.h. mit der Sicherungsabrede wird die Absicherung mit dem zugrundeliegenden Schuldverhältnis (z.B. Darlehensvertrag) verbunden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Grundtschuld, Übernahmeklausel * Sicherungsgrundschuld