logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Separatismus
(recht.allgemein und recht.straf.bt)
    

Mit Separatismus wird eine politische Bewegung bezeichnet, deren Ziel es ist bestimmte Teile des Staatsgebietes eines Landes abzuspalten und selbständig zu machen.

Beispiel: Die autonome katalanische Gemeinschaft strebt die politische Ablösung vom Zentralstaat Spanien an. Dies verstößt gegen die spanische Verfassung.

Das Deutsche Verfassungsrecht garantiert den Bestand Deutschlands und damit die Zugehörigkeit aller deutschen Bundesländer zur Bundesrepublik. Eine Abspaltungsbewegung eines einzelnen Landes ist damit Verfassungswididrig (so auch Maunz/Dürig zur Art. 21 GG Rn. 521).

Sollte ein Landesparlament das Ausscheiden eines Bundeslandes verfassungwidrig beschliessen, kann und muss die Bundesregierung darauf mit den Mitteln des Bundeszwangs reagieren (Art. 35 GG).

Darüberhinaus beinträchtigt gemäß § 92 Abs. 1 StGB die Abtrennung von deutschem Staatsgebiet den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und erfüllt, wenn sie mit Gewalt angestrebt wird, den Tatbestand des Hochverrats gemäß § 81 oder § 82 StGB.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise