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Selbstkostne
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Selbstkosten werden die durch die Herstellung eines Produktes (= Kostenträger) entstehenden Kosten, ohne den Gewinn bezeichnet.

Dabei werden die Selbstkosten wie folgt untergliedert:

  1. Materialkosten
  2. Fertigungskosten
  3. Verwaltungskosten
  4. Vertriebskosten
  5. Entwicklungskosten

Dabei wird jeweils zwischen Einzelkosten (die vom konkret hergestellten Produkt verursacht werden) und Gemeinkosten (die von der Produktion insgesamt verursacht werden) unterschieden.

Beispiel: B betreibt eine kleine Manufaktur die Schokoladentafeln produziert. Er hat zwei Angestellte, die zugekauften Rohkakao zu Schokoladentafelen verarbeiten, eine Angestellte die die Tafeln verpackt und an die Kunden ausliefert und eine Angestellte die sich um Einkauf des Kakaos, Gehaltszahlung etc. kümmert, d.h. die Buchführung, kümmert.

Einer Tafel Schokolade enthält dabei 80g Kakaomasse. Aus einem kg Rohkakao gewinnt die Manufaktur 800g Kakaomasse. Das Kilo Rohkakao kostet 1,9 €. die weiteren Zutaten (Vanille, Rohrzucker) kosten 2,-/Kilo. Die Produktionsmitarbeiter brauchen für 100 Tafeln 16 Stunden. Das Verpacken von 100 Tafeln dauert weitere 6 Stunden. Das Ausliefern an die Kunden eine Stunde. Alle Mitarbeiter haben einen Stundenlohn von 15,-. Für die notwendige Conchiermaschine, Schokoladenformen etc. hat B einen Kredit über 100.000,- aufgenommen, Fortsetzung folgt...

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Auf diesen Artikel verweisen: Inflation/Geldentwertung und Deflation * Gewerbe/Gewerbebetrieb/gewerblich