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Selbsteintritt/Eintrittsrecht
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Inhalt
             1. Verwaltungsrecht

1. Verwaltungsrecht

Von Selbsteintritt spricht man, wenn eine Behörde eine Angelegenheit die von einer ihr nachgeordneten Behörde bearbeitet wird an sich zieht, d.h. die Bearbeitung übernimmt.

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