logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (1)

Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

23.11.19 Rechtsreferendar : Ich hab neulich in einer Probeklausur falsch "Sekundäre Beweislast" geschrieben und der Richter hat in seiner Korrektur geschrieben, dass es eine Sekundäre Beweislast gar nicht gibt.
Die Überschrift des Artikels vermittelt den Eindruck als ob die Begriffe synonym verwendet werden können. Das kann wie im Fall der Probeklausur gefährlich werden ;).

Werbung: