logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Schutzhilfe
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.puo)
    

Mit Schutzhilfe wird eine besondere Form der Vollzugshilfe bezeichnet, bei der die Polizeibehörde die Vollzugsorgane der anderen Behörde vor erwartetem Widerstand schützt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise