logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa)
(recht.allgemein)
    

Schufa ist die Bezeichnung für eine privatwirtschaftlich organisierte Institution, die, jeweils mit Einverständnis des Betroffenen, Informationen über die Kreditwürdigkeit sammelt und auf Anfrage Dritten mitteilt. Der Dritte (z.B. eine Bank) kann dann aufgrund dieser Daten entscheiden, ob der Kunde für ihn kreditwürdig ist.

  • IA - Insolvenz abgewiesen
  • IE - Insolvenz eröffnet
  • EV - Eidesstattliche Versicherung
  • RA - "Restschuldbefreiung angekündigt
  • RV - "Restschuldbefreiung versagt
  • HB - "Haftbefehl
    1. SD - Saldo
    2. KW - Konto in Abwicklung
    3. GA - Girokonto in Abwicklung
    4. SG - Saldo nach Gesamtfälligstellung
    5. SE - vollstreckbarer Titel
    6. ER - Erledigung

    Werbung:

    Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise