logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Schlussbilanz
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Schlussbilanz wird die am Ende eines Geschäftsjahrs erstellte Bilanz bezeichnet, mit der Jahresgewinn ermittelt und das Vermögen dargestellt wird. Die Schlussbilanz ist Teil des Jahresabschlusses.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise