logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Schiedsverfahren
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Schiedsverfahren wird ein Verfahren vor einem Schiedsgericht bezeichnet.

Mit Schiedsverfahren wird aber auch das für bestimmte Fälle vorgeschriebene Verfahren der außergerichtlichen Streitschlichtung vor einer Gütestelle nach den jeweiligen Landesgesetzen (z.B. in Hessen gemäß des Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung, HSchlichtG) bezeichnet. Für weiteres siehe unter Streitschlichtung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Zweckmäßigkeitsüberlegungen, Anwaltsstation