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Scheidemünze
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Scheidemünze bezeichnet man Münzen bei denen der Metallwert unter dem aufgedruckten Wert liegt. So ist z.B. der Materialwert eines Euro Stücks niedriger als 1 Euro. Gegenbegriff: Kurantmünze.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kurantmünze