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Von einem sachverständigen Zeugen spricht man bei einem Zeugen, der zufällig auch über Sachverstand hinsichtlich der Tatsache deren Zeuge er war besitzt. Ein sachverständiger Zeuge bezüglich Verletzungen ist z.B. der zu einem Unfall hinzu gerufene Arzt. Gemäß § 414 ZPO ist der sachverständige Zeuge wie ein Zeuge zu behandeln.
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