Mit Sachverhalt wird der Tatsachenstoff eines zu beurteilenden Geschehens bezeichnet. Z.B. Um 7.00 Abends verlässt der Schichtarbeiter B. wie immer seine Wohnung um zur Arbeit zu fahren. Auf dem Weg zur Bahnstation lauert ihm der W. an einer einsamen Stelle auf und ersticht von hinten mit einem 15 cm langen Messer.
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