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Die Rundfunkräte sind neben dem Intendanten und dem Verwaltungsrat ein
Organ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland.
Rechtsgrundlage für die Rundfunkräte sind entweder Landesgesetze des
zuständigen Landes (z.B. für den Hessischen Rundfunk das Gesetz über den
Hessischen Rundfunk) oder bei der Kooperation mehrere Bundesländer
Staatsverträge (z.B. für den Norddeutschen Rundfunk der Staatsvertrag
zwischen Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Niedersachsen).
Aufgrund dieser unterschiedlichen Regelungen kann es hinsichtlich der
Organisation und Aufgaben im Detail zu Abweichungen kommen.
Aufgabe der Rundfunkräte ist es die Interessen der Allgemeinheit im
Sendegebiet zu vertreten.
Zur Durchführung dieser Aufgaben hat er in Hessen die Kompetenzen, den
Intendanten zu wählen und zu beraten, die gesetzlich verankerten
Programmgrundsätze zu überwachen, den Haushalt zu genehmigen, und vier der
sechs Verwaltungsratmitglieder zu wählen.
Zusammgengesetzt ist der Rundfunkrat aus einer pluralistisch
zusammengesetzten Gruppe von Vertretern der Gesellschaft. In Hessen gehören
dem Rundfunkrat zur Zeit an:
Ein Vertreter der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, ein
Vertreter der Landesregierung, ein Vertreter der Hochschulen, ein Vertreter
der evangelischen Kirche, ein Vertreter der katholischen Kirche, ein
Vertreter der jüdischen Gemeinden in Hessen, ein Vertreter der landesweiten
Lehrerverbände, ein Vertreter der landesweiten Arbeitnehmervereinigungen,
ein Vertreter des Landesportbundes, ein Vertreter des Landeselternbeirates,
ein Vertreter des hssischen Volkshochschulverbandes, ein Vertreter des
deutschen Beamtenbundes, ein Vertreter des hessischen Bauernverbandes, ein
Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen, eine
Vertreterin des LandesFrauenRates Hessen, ein Vertrter des Landesmusikrates,
ein Vertreter des hessischen Museumsverbandes, ein Verteter der
Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, ein Vertreter
der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, ein Vertreter des
Bundes der Vertriebenen, ein Vertreter des Verbandes freier Berufe in
Hessen, ein Vertreter der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen, ein
Vertreter des Freien Deutsches Hochstifts und vier Vertreter des hessichen
Landtages.
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