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Rubrum/Urteileingang/Urteilskopf
(recht.allgemein.latein und recht.allgemein.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Rubrum (lat., Rotes) wird der Urteilseingang (= Urteilskopf) bezeichnet, der die Parteien, ihre gesetzlichen Vertreter, die Prozessbevollmächtigten, die Namen der Richter und das Datum der letzten mündlichen Verhandlung nennt.

Dabei wird mit Aktivrubrum der Teil des Rubrums bezeichnet der den Kläger betrifft und mit Passivrubrum der Teil der den Beklagten betrifft.

Für weiteres und ein Beispiel siehe unter Rubrum, Zivilprozess und Rubrum, Strafprozess.

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Auf diesen Artikel verweisen: Kündigungsschutzklage, Muster * strukturierter Parteivortrag * Verfahrensbevollmächtigter * Abänderungsklage, Unterhalt/Unterhaltsabänderungsklage