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Von einem Rotlichtverstoß spricht man, wenn ein Fahrzeugführer eine rote Ampel missachtet. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß spricht man, wenn ein Fahrzeugführer eine Ampel missachtet, die schon mind. seit einer Sekunden auf rot geschaltet hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.1997 - 5 Ss (OWi) 93/97 - (OWi) 68/97 I).
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