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ROM-III (EU/1259/2010)
(recht.)
    

Mit ROM-III wird die EU-Verordnung EU/1259/2010 bezeichnet.

Die Verordnung gilt "für die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen."

Art. 5 ermöglich eine Rechtswahl für das Scheidungsrecht.

Nicht umfasst sind die Länder: Schweiz, Skandinavien ( Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland), Polen, Russland, Jugoslawien, Türkei, Niederlande, Grossbritanien und Irland, sowie außereuropäische Staaten.

Für diese Staaten bleibt es bei den Regeln des IPR. Siehe unter Scheidungsstatut

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Auf diesen Artikel verweisen: Art. 17 EGBGB Sonderregelungen zur Scheidung