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Diskussion (2) |
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Zu diesem Artikel gibt es 2 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten24.05.16 info : | Danke!
| 17.05.16 Anonym : | Verbesserung in Satz 1 (Wort vergessen)
Unter dem Stichwort richtiger Klagegegner wird im Verwaltungsprozessrecht die Frage untersucht, wer vom Bürger zu verklagen ist, wenn eine Behörde einen Verwaltungsakt ERLASSEN HAT, gegen den der Bürger vorgehen will.
Eingefügt: \"erlassen hat,\"
Außerdem könnte man \"richtiger Klagegegner\" in Anführungszeichen setzen.
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Stand 2018-02-04
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