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Zu diesem Artikel gibt es 1 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten22.06.05 Anonymus: | Hallo Leute, das mit der angeblichen Unabhänigkeit der Richter ist so eine Sache. Meine Erfahrungen in den letzten Jahren lassen an dieser Behauptung berechtigte Zweifel aufkommen, denn Richter werden ernannt! Ob ich nun zum Richter beim Amtsgericht oder beim OLG ernannt werde, ist ja schon ein kleiner Unterschied, vor allem, wenn man sich die Besoldung der Richter mal etwas genauer ansieht. (Nachzulesen unter \"Besoldungsgesetz\" im Netz)
Da muß eine alte Oma lang für stricken! Und damit ist es ja nicht zu ende. Wenn der gute Mann nicht spurt, wird er vorzeitig pensioniert! Bei 75(!) seiner letzten Bezüge plus Weihnachtsgeld (1 Ruhegehalt) und Urlaubsgeld (mind. 1/2 Ruhegehalt). Ich kann mich nicht entsinnen, daß einer von den Rentnern, die ich kenne, von der Bfa oder der LVA Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld überwiesen bekommt. da kommt mir doch gleich das alte Sprichwort in den Sinn: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!
Na dann Mahlzeit
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Stand 2024-12-04
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