Die formelle Revisionsrüge muss alles enthalten was das Revisionsgericht zur Entscheidung über die Beschwerde benötigt. D.h. insbesondere muss der vollständige Sachverhalt enthalten sein.
Beispiele für Revisionsrügen im Strafprozessrecht:
Die Revisionsrüge der Verwertung einer nicht in die Hauptverhandlung eingeführten Urkunde verlangt
regelmäßig den Vortrag, dass der Inhalt der Urkunde auch nicht in sonstiger
prozessordnungsgemäßer Weise in die Hauptverhandlung eingeführt worden ist. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Anforderung hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2005 (Az. 2 BvR 656/99, 2 BvR 657/99 und 2 BvR 683/99) bestätigt.
Werbung:
|