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Requisitionen
(recht.voelker.krieg)
    

Mit Requisitionen werden Sach- und Dienstleistungen bezeichnet, die Besatzer von der Bevölkerung eines besetzten Landes einziehen. Art. 52 der Haager Landkriegsordnung lässt Requisitionen für die Bedürfnisse des Besetzungsheers in bestimmten Grenzen zu.

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