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Reparationen
(recht.geschichte.20)
    

Reparationen sind Zahlungen, die die unterlegene Seite an den Gewinner eines Krieges zahlen muss. Völkerrechtlich unbedenklich sind grundsätzlich nur Reparationen in Höhe eines Schadensersatzes.

Das deutsche Reich wurde nach Ende des ersten Weltkrieges im Versailler Vertragzum Ausgleich der alliierten Kriegsschäden verpflichtet.

Durch die Reparationskommission wurde die Höhe der Zahlungen auf insgesamt 132 Milliarden Goldmark festgesetzt. Davon waren zunächst 12 Milliarden und dann 38 Milliarden zu zahlen. Die verbleibenden 82 Milliarden wollten die Alliierten erst anfordern wenn sich die wirtschaftliche Lage Deutschlands gebessert gehabt hätte. (Huck in Tilly, Geschichte der Wirtschaftspolitik, S. 116)

Mit dem Dawes Plan wurden die Zahlungsmodalitäten geändert.

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Auf diesen Artikel verweisen: Dawes Plan * Friedensvertrag * Versailler Vertrag