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Remboursgeschäft
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Von einem Remboursgeschäft (franz.) spricht man, wenn bei überseeischen Warengeschäften die Verbindlichkeiten mit Hilfe von zwei Banken und einem Wechsel beglichen werden.

Dabei erhält der im Ausland sitzende Lieferant eine in Kaufpreisehöhe auf die inländische Bank gezogene Tratte. Gegen Auslieferung der Dokumente über die Warenversendung (z.B. Konnossement) oder Einlagerung der Waren an die ausländische Bank, diskontiert ihm diese die Tratte und sorgt ggf. für die Versendung der Waren. Die Unterlagen über die Versendung, welche zur Aushändigung der Waren gegenüber dem Transporteur notwendig sind werden der inländischen Bank geschickt, die dafür die Tratte akzeptiert. Die Dokumente werden dann von der inländischen Bank im Gegenzug für eine Befriedung ihrer Ansprüche dem Käufer übergeben, der damit seine Waren vom Transporteur abholen kann.

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