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Mit relativem Recht wird ein Recht bezeichnet, das dem Rechtsinhaber nicht gegenüber jedermann, sondern nur gegenüber einer bestimmten Person oder einem bestimmten Personenkreis zusteht. Der Gegenbegriff ist absolutes Recht.
Beispiel: A schließt mit dem Autohändler B einen Kaufvertrag über einen Opel Astra. Aus diesem Kaufvertrag hat A das Recht auf Übereignung eines Opel Astra. Wird das Autohaus des B insolvent, steht A dieses Recht nicht gegenüber einem anderen Händler zu.
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