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Rektapapier/Namenspapier
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.wertpapier)
    

Inhalt
             1. Zwangsvollstreckung

Ein Rektapapier ist ein Wertpapier, das eine bestimmte Person als Berechtigten nennt. Das Recht aus dem Rektapapier kann nicht durch Übereignung der Urkunde weitergegeben werden, sondern muss nach den allgemeinen Regeln für Forderungen abgetreten werden. Hier folgt das Recht am Papier dem Recht aus dem Papier.

1. Zwangsvollstreckung

Bei Rektapapieren wird die zugrundeliegende Forderung durch das Vollstreckungsgericht gepfändet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Wertpapier/Wertpapier im Sinne der ZPO