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Mit Regressverbot wird im Strafrecht eine von der älteren Literatur vetretene Theorie bezeichnet, dergemäß es nicht möglich ist, eine hinter dem schuldhaft und vorsätzlich handelnden Täter stehende nicht vorsätzlich handelnde Person in die Verantwortung für die Tat zu nehmen.
Beispiel: A findet in der Küche eine geladene Pistole. Er nutzt die Gelegenheit und erschießt damit seinen verhassten Nachbarn N. H, der die Waffe versehentlich geladen liegen lasse hatte, kann hier nicht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, dem steht das Regressverbot entgegen. Eine Bestrafung nach dem Waffengesetz ist allerdings möglich.
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