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Registerzeichen/Aktenzeichenzusätze
(recht.allgemein)
    

Mit Registerzeichen werden die Zeichen bezeichnet mit denen in Aktenzeichen eine funktionelle Zuordnung getroffen wird. Im Beispiel:

Az. 6 O 214/82

ist das Registerzeichen das "O", das für allgemeine Zivilsachen 1. Instanz am Landgericht steht. Weitere Registerzeichen haben folgende Bedeutung:

XVIIBetreuungssachen am Amtsgericht
AZRRevisionen am BAG
BMahnsachen am Amtsgericht
BaMahnsachen am Arbeitsgericht
BZRBundeszentralregister
FFamiliensachen am Amtsgericht
CAllgemeine Zivilsachen am Amtsgericht
CaAllgemeine Zivilsachen am Arbeitsgericht
OAllgemeine Zivilsachen 1. Instanz am Landgericht

Eine vollständige Übersicht aller Registerzeichen findet sich in der Gesetzessammlung Schönfelder vor dem Stichwortverzeichnis.

Im Familienrecht (Registerzeichen F) gibt es gemäß § 13a Aktenordnung (des jeweiligen Bundeslandes) Aktenzeichenzusätze die dem Aktenzeichen nachfolgen:

Az. 6 F 214/82 S

Diese haben folgende Bedeutung:

  1. BW - selbständiges Beweisverfahren
  2. GÜ - Güterrecht
  3. S - Scheidung
  4. SO - Sorgerecht
  5. UE - Ehegattenunterhalt
  6. UK - Kindesunterhalt
  7. UV - sonstiger Verwandtenunterhalt
  8. U - Unterhalt nicht verheirateter Eltern
  9. GS - Gewaltschutzsachen
  10. LP - Lebenspartnerschaftsachen
  11. RI - sonstige Familiensachen (§ 266 FamFG).
  12. ASRI - Arrest in sonstigen Familiensachen
  13. EA.. - einstweilige Anordnung in der jeweiligen Sache (z.B. EASO)
  14. VKH1 - Verfahrenskostenhilfe Antragsteller
  15. VKH2 - VKH Antragsgegner
  16. VKH3 - VKH Dritte
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