logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Registergericht
(recht.zivil.formell.prozess)
    

Mit Registergericht wird eine Abteilung beim dem jeweiligen Amtsgericht bezeichnet, die für das Führen des Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Güterrechtsregisters zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf den Bereich des zugehörigen Landgerichts.

Registerauskünfte können von jedermann eingeholt werden und sind kostenpflichtig.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Vereinsregister * Zuständigkeit/örtliche, sachliche, funktionelle * Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG * Handelsregister