logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Regelungsabrede
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.betrvg)
    

Als Regelungsabrede wird ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bezeichnet, der beide Vertragspartner auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene bindet, aber - im Gegensatz zur Betriebsvereinbarung keine normative Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse entfaltet. Der Regelungsabrede steht die Sperrwirkung eines Tarifvertrages nach § 77 Abs. 3 BetrVG nicht entgegen (BAG, Beschluß v. 21. 1. 2003 = NZA 2003, 1097).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise