logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Referendar/Referendariat
(recht.allgemein.referendar)
    

Referendar ist die Bezeichnung für einen im Vorbereitungsdienst stehenden Anwärter für die Laufbahn des höheren Dienstes.

Mit Referendariat wird entsprechend der Vorbereitungsdienst bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise