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Rechtshängigkeit
(recht.zivil.formell.prozess und recht.straf.prozess)
    

Mit Rechtshängigkeit wird der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem ein Verfahren vom Gericht untersucht wird.

Für Details siehe unter Rechtshängigkeit im Zivilprozess, Rechtshängigkeit im Strafprozess und Rechtshängigkeit im Verwaltungsgerichtsprozess.

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Auf diesen Artikel verweisen: Stufenklage * einstweilige Anordnung * Altersvorsorgeunterhalt * Prozesszinsen * Zugewinngemeinschaft * § 238 FamFG Abänderung gerichtlicher Entscheidungen * Klageänderung * Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV) * Prozessvergleich * Rechtshängigkeit, Verwaltungsgerichtsprozess * Wohnvorteil, Unterhaltsrecht * Terminsgebühr * Kostenerstattung für Maßnahmen zur Vorbereitung eines Verfahrens