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Rechtserneuerung im NS-Staat
(recht.geschichte.20)
    

Da die Nationalsozialisten nach der Machtergreifung keine Zeit für eine umfassende Neukodifizierung des Rechts hatten, mussten die Juristen die "Rechtserneuerung" mit anderen Mitteln betreiben. Dies geschah in erster Linie

  • durch die Verkündung einer neuen, die gesamte Rechtsordnung erfassenden, Rechtsidee, die der Weltanschauung des Nationalsozialsmus entsprach,
  • durch die Konstruktion einer neuen Rechtsquellenlehre die die alten Generalklauseln im Sinne der neuen Machthaber umdeutete,
  • durch eine neue Auslegungslehre (siehe das Beispiel dazu bei Larenz) und
  • durch eine neue Rechts-, Begriffs- und Methodenlehre für die Umbildung des Rechts.
Siehe dazu insgesamt Rüthers, entartetes Recht, S. 23 ff.

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Auf diesen Artikel verweisen: deutsches Recht/germanisches Recht * Kieler Schule * Nationalsozialismus