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rechtfertigender Notstand, § 34 StGB
(recht.straf.at.34)
    

Folgende Prüfungspunkte sind bei der Prüfung des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstandes (allgemeiner Notstand) nach § 34 StGB zu prüfen:

  1. Notstandslage
  2. Notstandshandlung
    1. Erforderlichkeit der Handlung
    2. Vorliegen eines Rettungswillens
  3. Interessenabwägung
  4. Angemessenheit

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Auf diesen Artikel verweisen: Heileingriff, ärztlicher