Rausch ist ein Zustand der Enthemmung, d.h. der beeinträchtigten psychischen Fähigkeiten, als Folge einer Intoxikation, der sich in einem für das Rauschmittel typischen Erscheinungsbild widerspiegelt (BGHSt 32, 48, 53).
Auf diesen Artikel verweisen: § 323a StGB Vollrausch * Rauschmittel