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Artikel Diskussion (2)
Rang/Rangfolge
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Inhalt
             1. Im Grundbuch
             2. In der Insolvenz

1. Im Grundbuch

Mit Rangfolge wird die Reihenfolge bezeichnet, in der die dinglichen Rechte, z.B. Hypotheken oder Grundschulden, an einem Grundstück in der Zwangsversteigerung bedient werden. Das nachrangige Recht kommt dabei immer erst dann zum Zug, wenn das vorrangige vollständig bedient wurde.

2. In der Insolvenz

(...)

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Auf diesen Artikel verweisen: tier * Eigentümergrundschuld