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Räuberischer Diebstahl
(recht.straf.bt.252)
    

Inhalt
             1. Strafrecht
             2. Prüfungsaufbau

1. Strafrecht

Werden bei einem Diebstahl nach Wegnahme der fremden Sache Gewalt oder Drohungen mit Gefahren für Leib oder Leben des Opfer eingesetzt um sich im Besitz des Diebesgutes zu erhalten, liegt ein räuberischer Diebstahl vor. Der räuberische Diebstahl wird gemäß § 252 StGB wie ein Räuber bestraft.

2. Prüfungsaufbau

  1. Tatbestandsmäßigkeit
    • objektiv
    • subjektiv
      • Vorsatz bezüglich den objektiven Merkmalen
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld

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