logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Quotenvermächtnis
(recht.zivil.materiell.erb)
    

Von einem Quotenvermächtnis spricht man, wenn der Erblasser ausdrücklich ein Vermächtnis über einer bestimmte Quote zugunsten eines Dritten anordnet.

Meinem Skatbruder Heyn Hynnärx vermache ich 35 % meines Gesamtvermögens.

Damit wird erreicht, dass der Bedachte 35 % des Erbes erhält ohne Miterbe zu werden. Ohne das Quotenvermächtnis würde er sonst gemäß § 2087 BGB Miterbe. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise