Mit quick freeze wird eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung bezeichnet, bei dem die Ermittlungsbehörden unter bestimmten Voraussetzung - z.B. dem Verdacht einer Straftat - einen Provider anweisen können Verbindungsdaten im Einzelfall zu speichern.
D.h. im Unterschied zur Vorratsdatenspeicherung wird hier nicht generell gespeichert, sondern im begründeten Einzelfall. Der quick freeze kann allerdings nur Daten erfassen die noch nicht gelöscht sind. D.h. kommt ein Täter im Rahmen der Strafverfolgung erst lange nach der begangen Tat ins Visier der Behörden kann ein quick freeze über eine vergangene Beteiligung keine Auskunft mehr geben.
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