logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
pro rata temporis
(recht.allgemein.latein)
    

Davon das ist etwas pro rata temporis (lat.) zu leisten ist, spricht man, wenn die Leistung anteilig für bestimmte Zeiträume zu erbringen ist. Z.B. ist eine Sonderzahlung mit Entgeltcharakter anteilig für jeden Monat zu zahlen, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise