Eine Steuer wird Proportionalsteuer genannt, wenn der zu versteuernde
Betrag in einem porportionalen Verhältnis zur Steuer steht.
Beispiel: Die Steuer beträgt stets 10 % des zu versteuernden
Betrages.
Bei der Progressivsteuer steigt dagegen der Prozentsatz mit dem zu
versteuernden Betrag an. Bis 600 Euro ist keine Steuer zu
entrichten, zwischen 600 und 1000 Euro sind 10 % zu entrichten, zwischen
1000 und 2000 sind 15 % zu entrichten.
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