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Preisbindung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.wettbewerb)
(engl. vertical price fixing )
    

Preisbindungen sind vertikale Vereinbarungen, d.h. Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen (wie z.B: Urproduktion, Industrie, Handel), die den Vertragspartner beim Weiterverkauf des Produktes auf einen bestimmten Kaufpreis festlegen.

§ 14 GWB verbietet diese Art der Preisbindung.

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