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Von Preisabsprachen spricht man, wenn sich mehrere Unternehmer bei der Preisgestaltung absprechen, sich z.B. auf einen einheitlichen Preis verständigen und damit den freien Wettbewerb verhindern.
Beispiel: Die Mineralölkonzerne C, D und E verabreden Super-Benzin zu einem Mindestpreis von 1,70 zu verkaufen.
Preisabsprachen sind gemäß § 14 GWB verboten.
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