logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Polizeibehörden
(recht.oeffentlich.verwaltung.at und recht.ref.verw1)
    

Zu den Polizeibehörden zählen in Hessen gemäß § 91 HSOG:

  1. Als oberste Polizeibehörde: das hessische Innenministerium
  2. Als Polizeibehörde: das Hessische Landeskriminalamt, die Polizeipräsidien, das hessische Bereitschaftspolizeipräsidum und das hessische Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung.
  3. Als Polizeieinrichtung die hessische Polizeischule

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Ordnungsbehörde * Erstbefassung, Grundsatz * Öffentliche Sicherheit und Ordnung * Gefahrenabwehr * Polizei- und Ordnungsrecht * Sofortvollzug