Früher im weiteren Sinn Bezeichnung für die gesamte Staatsverwaltung. Im
18. Jahrhundert war Polizei der Begriff für das allumfassende Hoheitsrecht
sich um das Wohl der Allgemeinheit und des einzelnen Bürges in allen
Bereichen des sozialen Lebens zu sorgen (= Polizeistaat).
Der moderne materielle Polizeibegriff umfasst alle Funktionen der
öffentlichen Verwaltung zur Gefahrenabwehr. Der formelle Polizeibegriff
umfasst nur die Polizeibehörden als
solche.
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