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Pflichtversicherung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.ref.zpo1)
    

Eine private Versicherung deren Abschluss aber durch Gesetz zur Pflicht gemacht wird. Z.B. gemäß § 1 PflVG die Kfz-Versicherung.

Der Versicherte und die Versicherung haften für Schäden als Gesamtschuldner (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 PflVG).

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