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Artikel Diskussion (1)
Pflicht
(recht.allgemein)
    

Sich aus Vertrag, Gesetz oder Verhaltensnormen ergebender Zwang zum einen Tun oder Unterlassen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten können im Gegensatz zur Obliegenheit gerichtlich durchgesetzt werden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Obliegenheit/Obliegenheitspflichtsverletzung