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Pfandbriefgesetz (PfandBG)
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Das Pfandbriefgesetz regelt die Erlaubnispflicht und die Voraussetzungen für Pfandbriefbanken sowie die Modalitäten für die Pfandbriefvergaben. So regelt z.B. § 14 die Beleihungsgrenze und § 15 eine Versicherungspflicht für die beliehenen Gebäude.

Letzte Änderungen:

  • BGBl I 2005, 1373 Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22. Mai 2005

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