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Das Pfandbriefgesetz regelt die Erlaubnispflicht und die Voraussetzungen für Pfandbriefbanken sowie die Modalitäten für die Pfandbriefvergaben. So regelt z.B. § 14 die Beleihungsgrenze und § 15 eine Versicherungspflicht für die beliehenen Gebäude.
Letzte Änderungen:
- BGBl I 2005, 1373 Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22. Mai 2005
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