logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Personenstand/Personenstandswesen/Personenstandsbücher
(recht.zivil.materiell.familien)
    

Mit Personenstand (auch Zivilstand) wird der familienrechtliche Status eines Menschen bezeichnet (z.B. ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden). Mit Personenstandswesen wird der Aufgabenbereich bezeichnet, der sich mit der Erfassung und Verwaltung der Personenstandsdaten beschäftigt. Das Personenstandswesen gehört zu den den Gemeinden übertragenen Auftragsangelegenheiten.

Zum Nachweis des Personenstands werden vom Standesamt die sogenannten Personenstandsbücher geführt.

Es gibt ingesamt vier Personenstandsbücher:

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Heiratsbuch * Standesamt * Familienbuch * Geburtenbuch * Auftragsangelegenheiten * Familienstand * Personenstandsgesetz (PersStdG)