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Von einem "persönlichen Regiment" spricht man, wenn ein Monarch die unmittelbare Staatsführung nicht einem Kanzler als Regierungschef überläßt, sondern selbst übernimmt. Die Führung eines persönlichen Regiments schreibt man z.B. Charles I von England (1600 - 1649) und insbesondere Kaiser Wilhelm II in der Zeit von der Entlassung Bismarcks bis zur Ernennung Bülows zu.
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