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Artikel Diskussion (2)
patria potestas/paterfamilias
(recht.geschichte.rom)
    

Mit patria potestas (lat.) wurde im römischen Recht die Gewalt des Vaters (lat. paterfamilias) über die Kinder bezeichnet. Nur der paterfamilias besaß die Rechts- und Prozessfähigkeit.

Die Entlassung aus der väterlichen Gewalt war mittels der Emanzipation möglich.

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Auf diesen Artikel verweisen: peculium/actio de peculio * Emanzipation, römisches Recht