logo mit Text lexexakt.de Werbung:
Artikel Diskussion (0)
Partisanen
(recht.voelker.krieg)
    

Mit Partisanen werden freiwillige Kämpfer bezeichnet, die keine erkennbaren militärischen Abzeichen tragen. Tragen sie ihre Waffen offen, werden sie im Kriegsrecht wie Kombattanten behandelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Kombattanten